{"id":305,"date":"2020-01-24T13:12:51","date_gmt":"2020-01-24T12:12:51","guid":{"rendered":"http:\/\/fms-foerderverein.de\/de\/?page_id=305"},"modified":"2020-01-24T13:20:12","modified_gmt":"2020-01-24T12:20:12","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fms-foerderverein.de\/de\/der-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><em>Hinweis: <\/em><\/strong>Die vorliegende Version der Satzung ist g\u00fcltig und beim Vereinsregister der Stadt Leipzig hinterlegt. Aufgrund von \u00c4nderungen und neuen Anforderungen wird sie dennoch derzeit \u00fcberarbeitet. Sobald die neue Fassung verf\u00fcgbar ist, wird sie hier in vollem Umfang nachzuschlagen sein.<br><em>Der Vorstand, Januar 2020<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<h3>Satzung zum Download (PDF)<\/h3>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"http:\/\/fms-foerderverein.de\/de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Satzung_Foerderverein_2016-1.pdf\">Satzung_Foerderverein_2016<\/a><a href=\"http:\/\/fms-foerderverein.de\/de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Satzung_Foerderverein_2016-1.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<h2>\u00a71 \u2013 Name und Sitz des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p><strong> Der Verein F\u00fchrt den Namen:<\/strong><br> F\u00f6rderverein e.V. der Franz-Mehring-Schule<br><strong> Sitz des Vereins ist:<\/strong><br> Gletschersteinstra\u00dfe 9 in 04299 Leipzig<br> Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a72 \u2013 Zwecke des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p> Der F\u00f6rderverein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke, im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung, und zwar durch die ideelle und materielle F\u00f6rderung der Bestrebungen, f\u00f6rderungsw\u00fcrdiger Veranstaltungen und Einrichtungen zu unterst\u00fctzen, welche durch die Sch\u00fcler der Franz-Mehring-Schule genutzt werden k\u00f6nnen, f\u00fcr die der Schultr\u00e4ger nicht ausreichendem Ma\u00dfe aufkommen kann (z.B. Haus- und Hofgestaltungen, Freizeitgestaltung, Lehr und Lernmittel)<br>Der Verein ist selbst\u00e4ndig t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a73 \u2013 Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p><strong> (1) <\/strong><br>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung werden, \u00fcber deren Annahme der Vorstand entscheidet.<br> <strong>(2)<\/strong><br>Durch die Abgabe des unterschriebenen Antrages erkennt der Antragsteller die Satzung des Vereins an.<br> <strong>(3)<\/strong><br> Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, die nur zum Jahresende erfolgen kann, oder durch Ausschluss. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit, durch einen schriftlichen Bescheid, wenn das Mitglied<br> -gegen die Satzung grob verst\u00f6\u00dft<br> -durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt<br> -den Interessen des Vereins zuwider handelt oder<br> -seinen Zahlungsverpflichtungen mit dem R\u00fcckstand von 2 Jahresbeitr\u00e4gen nicht mehr nachgekommen ist.<br> Eine R\u00fcckzahlung der eingezahlten Beitr\u00e4ge erfolgt nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a74 \u2013 Beitr\u00e4ge und Spenden<\/h2>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6he des Jahresbeitrags wird vom jedem Mitglied bei der Unterzeichnung der Beitrittserkl\u00e4rung freiwillig selbst festgelegt. Er sollte mindestens 1,00 \u20ac monatlich betragen und wird j\u00e4hrlich eingezahlt.<br>Spenden sind zur Durchf\u00fchrung des Vereinszieles dem Vereinsverm\u00f6gen hinzuzuf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a75 \u2013 Vorstand<\/h2>\n\n\n\n<p><strong> (1)<\/strong><br> Der Vorstand besteht aus dem\/der<br> -Vorsitzenden <br> -Stellvertreter<br> -Kassenwart<br><strong> (2)<\/strong><br> Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und sorgt f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Aufgaben.<br><strong>(3)<\/strong><br> Je 2 Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Zur Durchf\u00fchrung bestimmter Aufgaben kann die Vertretungsbefugnis auf ein einzelnes Vereinsmitglied delegiert werden.<br><strong> (4)<\/strong><br> Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte ehrenamtlich.<br> <strong>(5)<\/strong><br> Die satzungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung von Mitteln bis zu einer H\u00f6he von 1000,00\u20ac (bezogen auf ein Einzelprojekt) bedarf der Zustimmung des Vorsitzenden und eines Vereinsmitgliedes. Bei Ausgaben bis 2500,00\u20ac muss eine einheitliche Entscheidung des gesamten Vorstandes vorliegen.<br> Bei h\u00f6heren Ausgaben f\u00fcr ein Einzelprojekt entscheidet die Mitgliederversammlung.<br> <strong>(6)<\/strong><br> Die zu w\u00e4hlenden Vorstandsmitglieder werden f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a76 \u2013 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>(1)<\/strong><br>Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens aber einmal pro Jahr, vom Vorstand unter genauer Angabe der Tagesordnung einberufen.<br>Die Hauptversammlung findet 4. Quartal eines Gesch\u00e4ftsjahres, statt und beschlie\u00dft \u00fcber:<br> a) die Jahresberichte des Vorsitzenden<br> b) den Kassenbericht<br> c) die Entlastung des Vorstandes<br> d) die Neuwahl des Vorstandes f\u00fcr ein Jahr<br> e) die Wahl der zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr ein Jahr<br><strong>(2)<\/strong><br> Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag vom mindestens 1\/10 der Mitglieder unter Angabe von Gr\u00fcnden einzuberufen.<br><strong> (3)<\/strong><br> Die Einladung mit der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung bzw. zur Hauptversammlung muss sp\u00e4testens zwei Wochen vorher schriftlich (per Post oder per Email) zugegangen sein.<br> <strong>(4)<\/strong><br> Die Mitgliederversammlung \/ Hauptversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br><strong>(5)<\/strong><br>Bei Abstimmungen und Beschlussfassungen entscheidet die einfache Mehrheit der erschienen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.<br> <strong>(6)<\/strong><br>Die Wahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer erfolgt \u00f6ffentlich oder auf Antrag geheimer Abstimmung. Auch hier entscheidet die einfache Mehrheit.<br><strong> (7)<\/strong><br>Der Mitgliederversammlung obliegt ferner:<br> a)\u00c4nderung und Erg\u00e4nzung der Satzung<br> b)die Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge<br> c)der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<br> <strong>(8)<\/strong><br>Beschl\u00fcsse, durch die die Satzung ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden soll, bed\u00fcrfen der Mehrheit von 3\/4 der erschienen Mitglieder.<br><strong>(9)<\/strong><br>Die Mitgliederversammlung \/ Hauptversammlung soll vom 1. oder 2. Vorsitzenden geleitet werden. \u00dcber die Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift muss weiterhin Ort und Tag der Versammlung, Zahl der erschienen Mitglieder, die Feststellung \u00fcber die satzungsgem\u00e4\u00dfe Einberufung der Versammlung und die Bezeichnung des Vorsitzenden und Protokollf\u00fchrers enthalten.<\/p>\n\n\n\n<h2> \u00a77 \u2013 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n\n\n\n<p> Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht einem Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a78 \u2013 Kassengesch\u00e4ft<\/h2>\n\n\n\n<p> <strong>(1)<\/strong><br>Die Kassengesch\u00e4fte werden vom Kassenwart und vertretungsweise vom Vorsitzenden oder Stellvertreter gef\u00fchrt.<br>Der Kassenbericht ist vom Kassenwart j\u00e4hrlich in der Mitgliederversammlung \/ Hauptversammlung vorzulegen und von den Kassenpr\u00fcfern zu best\u00e4tigen.<br><strong> (2)<\/strong><br>Zur Kassensicherheit w\u00e4hlt die Hauptversammlung zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Pr\u00fcfer k\u00f6nnen jederzeit die Kasse pr\u00fcfen. Mindestens einmal im Jahr (Gesch\u00e4ftsjahr) findet eine ordentliche Kassenpr\u00fcfung statt.<br> <strong>(3)<\/strong><br>Alle \u00dcberweisungsauftr\u00e4ge f\u00fcr die Banken, sowie Abhebungen von Konten und Sparb\u00fcchern m\u00fcssen jeweils vom Kassenwart und einem weiteren Vorstandsmitglied unterschrieben werden.<br><strong>(4)<\/strong><br> Alle Sparb\u00fccher sind mit Sperrvermerken zu versehen.<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a79 \u2013 Einnahmen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden, bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Aufhebung keinerlei Anspr\u00fcche auf das Vereinsverm\u00f6gen.<br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2> \u00a710 \u2013 Haftung <\/h2>\n\n\n\n<p>Die Haftung des Vereins ist auf sein Verm\u00f6gen beschr\u00e4nkt und die Haftung der Vereinsmitglieder auf die von ihnen nach \u00a74 dieser Satzung geschuldeten Betr\u00e4ge. Der Vorstand soll dies in allen f\u00fcr den Verein zu t\u00e4tigenden Gesch\u00e4ften zum Ausdruck bringen.<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a711 \u2013 Aufl\u00f6sung<\/h2>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Antrag zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Mitgliederversammlung nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der eingeschriebenen Mitglieder anwesend ist. Der Beschluss bedarf der 3\/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, muss der Vorstand innerhalb eines Monats eine weitere Versammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen. Diese Versammlung kann die Aufl\u00f6sung des Vereins ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlie\u00dfen. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a712 \u2013 Verwendung des Verm\u00f6gens bei Aufl\u00f6sung<\/h2>\n\n\n\n<p>Vor Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt die vollst\u00e4ndige Umwandlung der finanziellen Mittel (gem\u00e4\u00df \u00a72 der Satzung).<br> Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Leipzig, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke entsprechend \u00a72 zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<h2> \u00a713 \u2013 Inkraftreten<\/h2>\n\n\n\n<p> Diese Satzung wurde am 03.12.1992 beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hinweis: Die vorliegende Version der Satzung ist g\u00fcltig und beim Vereinsregister der Stadt Leipzig hinterlegt. Aufgrund von \u00c4nderungen und neuen Anforderungen wird sie dennoch derzeit \u00fcberarbeitet. 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