Medieninformation der Sächsische Staatsregierung
13.03.2020
Ab Montag unterrichtsfreie Zeit an Sachsens Schulen
Schließungen von Schulen und Kitas werden vorbereitet
Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16.
März) unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen
bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für
alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit
können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht
besteht nicht.
Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur
Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im
häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen
und Kitas bis nach den Osterferien komplett geschlossen werden, wird im Laufe
der kommenden Woche getroffen.
Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu
verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu
der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen
Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird
die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives
Betreuungsangebot haben.
Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach
derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach
Ostern (Start Abitur 22. April).
Klassenfahrten und schulische Veranstaltungen:
Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abzusagen.
Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen,
danach gibt es eine neue Bewertung der Lage. Bis auf weiteres dürfen auch keine neuen Klassenfahrten vertraglich abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen. Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.
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